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Drohnenkasko

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Einführung

Eine Drohnenkaskoversicherung ist, im Gegensatz zu einer Luftfahrthaftpflichtversicherung, keine Pflichtversicherung.

Wer allerdings mehrere Tausend Euro in eine Drohne investiert, möchte diese in der Regel gegen Beschädigungen absichern.
Die Drohnenkasko deckt diese sogenannten Eigenschäden ab.

Leistungsumfang

  • Brand, Blitzschlag, Sabotage, Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Diebstahl, Drohne kommt nicht mehr zurück und weitere – siehe Bedingungswerk
  • Schäden durch Filmorte mit erhöhtem Risiko, wie Klippen oder Sportboote, mitversichert
  • Erstattung im Schadensfall der Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert abzüglich der Selbstbeteiligung – NICHT nur Zeitwert
  • Geltungsbereich wahlweise versichert in Europa oder weltweit

Vorteile

  • Drohne reagiert nicht mehr, kommt nicht mehr zurück -> Bergung nicht notwendig
  • Drohne stürzt in Wasser / Schlucht in Gebirge -> Versichert ist Wiederbeschaffungswert

Details

  • Drohnen bis 25kg Abfluggewicht
  • Selbstbeteiligung im Schadensfall nur €250,- / bei Diebstahl 25%
  • beitragsfrei mitversichert auch Kamera und Zubehör bis €2.500,- (wenn in Gebrauch) – Option auf Erhöhung